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   BFH, 14.07.1995 - X B 346/94   

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https://dejure.org/1995,15232
BFH, 14.07.1995 - X B 346/94 (https://dejure.org/1995,15232)
BFH, Entscheidung vom 14.07.1995 - X B 346/94 (https://dejure.org/1995,15232)
BFH, Entscheidung vom 14. Juli 1995 - X B 346/94 (https://dejure.org/1995,15232)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.09.1992 - I ZB 2/92

    Wirksamkeit der Urteilszustellung bei abweichendem Ausfertigungsvermerk

    Auszug aus BFH, 14.07.1995 - X B 346/94
    Für die Wirksamkeit der Zustellung reicht es aus, wenn der Zustellungsempfänger jederzeit in der Lage ist, sich über die Legitimation des Ausfertigenden Gewißheit zu verschaffen; eine klärende Rückfrage bei Gericht ist auch zumutbar (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 23. September 1992 I ZB 2/92, Monatsschrift für Deutsches Recht 1993, 383).
  • BFH, 24.06.1993 - VII R 135/92

    Zur Wirksamkeit einer gerichtlichen Ausschlußfrist (§ 53 FGO )

    Auszug aus BFH, 14.07.1995 - X B 346/94
    Zwar verlangt die Rechtsprechung, daß eine gerichtliche Verfügung, durch die einem Beteiligten eine Frist gesetzt wird, vom zuständigen Richter unterschrieben sein muß und sodann die vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beglaubigte Ausfertigung (Abschrift) zuzustellen ist (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. Juni 1993 VII R 135/92, BFH/NV 1994, 393, mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
  • OLG Brandenburg, 25.11.2014 - 3 U 26/13

    Anwaltshaftungsprozess: Scheinsozietät als Anspruchsgegner

    Der Zusatz "als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle" ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dagegen nicht zwingend (vergl. BGH, Beschluss vom 11.01.1961, IV ZB 312/60, VersR 1961, 325; BGH, Beschluss vom 23.09.1992, I ZB 2/92, MDR 1993, 383), sofern die Identität der unterzeichnenden Person ohne weiteres festgestellt werden kann und der Zustellungsempfänger sich, wie es hier der Fall ist, aufgrund der Angaben im Ausfertigungsvermerk jederzeit, etwa durch eine Rückfrage bei Gericht, darüber Gewissheit verschaffen kann, ob die Ausfertigung von einer dazu legitimierten Person erstellt worden ist (BGH, Beschluss vom 23.09.1992, I ZB 2/92, MDR 1993, 383; BFH, Beschluss vom 14.07.1995, X B 346/94).
  • BFH, 16.05.2000 - VII B 59/00

    Erstattung von Mineralölsteuer - Prozessvollmacht - Ausschlußfrist - Mündliche

    Sollten dennoch Zweifel bestehen, ob der Unterzeichneten tatsächlich die Funktion des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle übertragen worden ist, so ist es dem Prozessbevollmächtigten zuzumuten, sich über deren Befugnisse durch Rückfrage beim FG zu versichern (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Juli 1995 X B 346/94, BFH/NV 1996, 154).
  • FG Hamburg, 17.04.2000 - IV 480/98

    Vorlage der Prozeßvollmacht; Verschulden des

    Es genügt, wenn der Zustellungsempfänger jederzeit in der Lage ist, sich über die Legitimation Gewissheit zu verschaffen (BFH, Beschl. v. 14.7.1995 X B 346/94, BFH/NV 1996 S. 154).
  • FG Hamburg, 10.12.1999 - IV 500/98

    Unzulässigkeit einer Verpflichtungsklage; Ladung des Klägers über den

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